IDH stellt sich vor

Leitung

Das IDH wird geleitet durch Herrn Dr. med. vet. Stefan Heidrich, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen und Amtsveterinär a.D. Seit 2005 ist er Sachkunde-Lehrgangsdozent und -Prüfer sowie seit 2011 Vorsitzender des Prüfungsausschusses Sachkunde § 11 Tierschutzgesetz.

Dr. Stefan Heidrich. Gründer und Inhaber des Instituts Dr. Heidrich2008 bis 2017 arbeitete Herr Dr. Heidrich als Tierarzt im Veterinäramt, davon 2016/17 abgeordnet ins Referat für Tierschutz im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV).

Von 2017 bis 2022 war er der erste hauptamtlich tätige Tierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg. Als Berater der Landesregierung in Fragen der Tierhaltung und des Tierschutzes leitete er eine Stabsstelle im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) und nachfolgend die Organisationseinheit Landestierschutzbeauftragter im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), s. auch Bericht des Landestierschutzbeauftragten 2019-2022.

Herr Dr. Heidrich ist Herausgeber von wissenschaftlichen Beiträgen zum Tierschutz von Heim- und Wildtieren sowie Fachautor (Zugang für Tierärzte; DVG-Vortrag). Mit weiteren Beteiligten aus Behörden, Wissenschaft und Verbänden setzt er sich für mehr gesetzlichen Tierschutz ein, insbesondere auch gegenüber dem Gesetzgeber im BMEL, so im Gespräch mit der Staatssekretärin Dr. med. vet. Ophelia Nick und dem Fachreferat für Tierschutz im BMEL im November 2022.

Auf Anfrage stellt er Behörden das Konzept der IDH-Vorbereitungslehrgänge und IDH-Sachkundeprüfungen vor, wie 2023 den Amtstierärzten des Landes Sachsen-Anhalt im Landesverwaltungsamt Halle.

Dozenten und Prüfer

Die Dozenten und Prüfer sind Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, Fachtierarzt für Kleintiere, praktizierende Tierärzte und in der Landestierärztekammer Brandenburg u.a. im Ausschuss für Tierschutz und im Vorstand aktiv. Sie vertreten seit ca. 15 Jahren ihre Fachbereiche. Herr Dr. Heidrich besitzt langjährige Erfahrung als Dozent und Prüfer an der FU Berlin, HU  Berlin und Hochschule Neubrandenburg. Zwei Tierärzte betreiben neben der tierärztlichen Praxis zwei Tierheime, in dem Fundtiere und sichergestellte Tiere aufgenommen werden, unterhalten eine Auffangstation für Reptilien, unterstützen regelmäßig Veterinärämter als Sachverständige, einmal als Vorstand die Tierrettung Potsdam, besitzen ausgedehnte Erfahrungen bei der Zucht von Hunden und anderen Heimtieren, bei Kastrationsaktionen sowie in der Haltung von Exoten und der Versorgung bzw. Pflege von Wildtieren.

Sachkundelehrgänge seit 1994

Hervorgegangen ist das IDH aus Sachkundelehrgängen und -prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz, die seit 1994 regelmäßig durch das Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam in Kooperation mit der IHK Potsdam durchgeführt wurden. Initiatoren waren das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und das Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam. Die Lehrgangsteilnehmer kamen vor allem aus dem Land Brandenburg aber auch aus Berlin und später aus dem gesamten Bundesgebiet. Es wurden die Sachkunde nach § 11 TierSchG für alle Heimtierkategorien (Zoofachhandel, Hunde, Katzen), die Sachkunde nach § 17 g des Tierseuchengesetzes für den Handel und die Zucht von Psittaciden (Papageien, Sittiche) sowie die Sachkunde nach § 13 Tierschutztransportverordnung geprüft.

Herr Dr. Heidrich übernahm als der damals zuständige amtliche Tierarzt für Tierschutz im Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam ab 2008 die tierärztliche Leitung des Sachkundelehrgangs und der Sachkundeprüfungen durch das Veterinäramt.

Ab 2011 agierten die Mitglieder der Prüfungskommission unter Leitung von Herrn Dr. Heidrich als sachverständige Prüfer im Auftrag der zuständigen Veterinärämter. Der hohe Verwaltungsaufwand für die Behörden veranlasste zur Suche nach einem neuen Konzept. Im Ergebnis dieser Bestrebungen erfolgte 2012 die Gründung des IDH.

IDH-Sachkundeprüfung

Der IDH-Sachkundenachweis wurde 2012 für die betreffenden Heimtiere als gleichwertig anerkannt zum Fachgespräch der zuständigen Behörde (Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, MUGV).

Nach Änderung der rechtlichen Betrachtungsweise und durch Beschluss der Tierschutzreferenten der Länder von Dezember 2017 wird aktuell regelmäßig eine Einzelfallentscheidung über eine Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen. Das IDH empfiehlt Teilnehmern daher vorab ihr Veterinäramt zu kontaktieren und die Verfahrensweise zu ihrem Sachkundenachweis abzustimmen.

Die schriftlichen und mündlichen IDH-Sachkundeprüfungen werden weiterhin unter Beachtung der Ziffer 12.2.2.3 der AVV und analog der früheren Verfahrensweise vor Ort unter Aufsicht eines Amtsveterinärs a.D. abgenommen. Der Prüfungsschwerpunkt (= Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 1 TierSchG) wird auf dem Zertifikat vermerkt.