IDH stellt sich vor

Leitung

Das IDH wird durch Herrn Dr. med. vet. Stefan Heidrich, Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen und Amtsveterinär a.D., geleitet. Seit 2005 ist er Sachkunde-Lehrgangsdozent und -Prüfer sowie seit 2011 Vorsitzender des Prüfungsausschusses Sachkunde § 11 Tierschutzgesetz.

Dr. Stefan Heidrich. Gründer und Inhaber des Instituts Dr. Heidrich2008 bis 2017 arbeitete Herr Dr. Heidrich als Tierarzt im Veterinäramt, davon 2016/17 abgeordnet ins Referat für Tierschutz im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV).

Von April 2017 bis September 2022 war er der erste hauptamtlich tätige Tierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg. Als Berater der Landesregierung in Fragen der Tierhaltung und des Tierschutzes leitete er eine Stabsstelle im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) und nachfolgend die Organisationseinheit Landestierschutzbeauftragter im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

Herr Dr. Heidrich ist Autor und Herausgeber von wissenschaftlichen Beiträgen zum Tierschutz von Heim- und Wildtieren. Mit weiteren Beteiligten aus Behörden, Wissenschaft und Verbänden setzt er sich für mehr gesetzlichen Tierschutz ein, insbesondere auch gegenüber dem Gesetzgeber im BMEL, so im Gespräch mit der Staatssekretärin Dr. med. vet. Nick und dem Fachreferat für Tierschutz im November 2022.

Auf Anfrage stellt er Behörden das Konzept der IDH-Vorbereitungslehrgänge und IDH-Sachkundeprüfungen vor, zuletzt im Juni 2023 den Amtstierärzten des Landes Sachsen-Anhalt im Landesverwaltungsamt Halle.

Sachkundelehrgänge seit 1994

Hervorgegangen ist das IDH aus Sachkundelehrgängen und -prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz, die seit 1994 regelmäßig durch das Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam in Kooperation mit der IHK Potsdam durchgeführt wurden. Initiatoren waren das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und das Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam. Die Lehrgangsteilnehmer kamen vor allem aus dem Land Brandenburg aber auch aus Berlin und später aus dem gesamten Bundesgebiet. Es wurden die Sachkunde nach § 11 TierSchG für alle Heimtierkategorien (Zoofachhandel, Hunde, Katzen), die Sachkunde nach § 17 g des Tierseuchengesetzes für den Handel und die Zucht von Psittaciden (Papageien, Sittiche) sowie die Sachkunde nach § 13 Tierschutztransportverordnung geprüft.

Herr Dr. Heidrich übernahm als der damals zuständige amtliche Tierarzt für Tierschutz im Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam ab 2008 die tierärztliche Leitung des Sachkundelehrganges und der Sachkundeprüfungen durch das Veterinäramt.

Ab 2011 agierten die Mitglieder der Prüfungskommission unter Leitung von Herrn Dr. Heidrich als sachverständige Prüfer im Auftrag der zuständigen Veterinärämter. Der hohe Verwaltungsaufwand für die Behörden veranlasste zur Suche nach einem neuen Konzept. Im Ergebnis dieser Bestrebungen erfolgte 2012 die Gründung des IDH.

Dozenten und Prüfer

Die Dozenten und Prüfer sind Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, Fachtierarzt für Kleintiere und praktizierende Tierärzte. Sie vertreten seit mehr als 10 Jahren ihre Fachbereiche und sind auch an anderen, z.B. universitären, Einrichtungen als Dozenten und Prüfer tätig. Zwei Tierärzte des Prüfungsausschusses betreuen Tierheime, in dem Fundtiere und durch Veterinärämter sichergestellte Tiere aufgenommen werden, unterhalten weiterhin eine Auffangstation für Reptilien, besitzen ausgedehnte Erfahrungen bei der Zucht von Hunden und anderen Heimtieren sowie in der Haltung von Exoten und Wildtieren. Alle Prüfer sind regelmäßig ebenfalls als Sachverständige für Veterinäramter tätig.

IDH-Sachkundeprüfung

Der IDH-Sachkundenachweis wurde 2012 für die betreffenden Heimtiere als gleichwertig anerkannt zum Fachgespräch der zuständigen Behörde (Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, MUGV).

Nach Änderung der rechtlichen Betrachtungsweise und durch Beschluss der Tierschutzreferenten der Länder von Dezember 2017 wird aktuell regelmäßig eine Einzelfallentscheidung über eine Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen. Das IDH empfiehlt Teilnehmern daher vorab ihr Veterinäramt zu kontaktieren und die Verfahrensweise zu ihrem Sachkundenachweis abzustimmen.

Die schriftlichen und mündlichen IDH-Sachkundeprüfungen werden weiterhin unter Beachtung der Ziffer 12.2.2.3 der AVV und analog der früheren Verfahrensweise vor Ort unter Aufsicht eines Amtsveterinärs a.D. abgenommen. Der Prüfungsschwerpunkt (= Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 1 TierSchG) wird auf dem Zertifikat vermerkt.