Lehrgang & Prüfung

Ihr Weg zum IDH-Sachkundenachweis
nach § 11 Tierschutzgesetz


IDH-Sachkundelehrgang

  Lehrgänge auch Online  

  • Vorbereitungszeit:
    Wir empfehlen mind. 2-4 Wochen Vorbereitung. Hinweise zu Ihrer Vorbereitung und die schriftlichen Lehrgangsunterlagen übersenden wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung und Zahlung. Ihre Rechnung erhalten Sie per E-Mail.

 

  • Montag: 1. Lehrgangstag “Grundlagen, Rechtsvorschriften”  empfehlen wir Präsenz.
    Hier erfolgt spätestens die Übergabe der Lehrgangsunterlagen. Bei rechtzeitiger Anmeldung ist auch eine online-Teilnahme* per Zoom möglich und wir übersenden Ihnen die Lehrgangsunterlagen vorab.

Lehrgangsinhalte sind insbesondere:

      • Grundlagen des Tierschutzes, Rechtsvorschriften, Haltungsgutachten, Hygiene,
      • Optional: Tiertransport.

  • Di-Fr: An den Folgetagen für die einzelnen Tierarten wird in Hybrid eine online-Variante* via Zoom (kostenloser Download) angeboten.

Lehrgangsinhalte sind insbesondere:

      • Artenkunde, Haltung, Pflege, Krankheiten, Ernährung, Zucht sowie Ethologie (Verhalten) der Tierarten.

Je nach Tätigkeits- bzw. Prüfungsbereich des Teilnehmers werden spezifische Themen ergänzt.

Im Lehrgang werden die Teilnehmer auf die Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG  vorbereitet. Verpflichtend ist die Teilnahme am ersten Lehrgangstag “Grundlagen, Rechtsvorschriften”.
Die folgenden Lehrgangstage sind nach den zu prüfenden Tierarten zu belegen.

Die Teilnahme am IDH-Sachkundelehrgang ist Voraussetzung, um zur Sachkundeprüfung zugelassen zu werden.

*Der gesamte Lehrgang wird als Hybridvariante auch online angeboten: Zeitgleich wird der Vortrag der Referenten online mit dem kostenlosen Programm Zoom auf Ihren PC zu Hause übertragen (stationärer PC-Arbeitsplatz, kein Smartphone!). Sie kommunizieren per Video und Ton (Webcam). Weitere Informationen und technische Anforderungen hier.


IDH-Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) wird durch die Prüfungskommission § 11 TierSchG unter Vorsitz eines Amtsveterinärs a.D. abgenommen.

Voraussetzungen

Für das Bestehen der Prüfung sind ausreichende Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich. Geeignet sind ein langjähriger beruflicher oder sonstiger Umgang mit den betreffenden Tierarten, Aus- und Fortbildungen sowie Tätigkeiten in Vereinen und Vereinigungen, die entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung mit Prüfungsschwerpunkt und Bezahlung des Entgelts nähere Hinweise zu ihrer Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.

Ablauf der IDH-Sachkundeprüfung

Die IDH-Sachkundeprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

  • 1. Schriftliche Prüfung

Eine schriftliche Prüfung (Multiple Choice-Fragen) gilt als bestanden, wenn durch den Prüfungskandidaten mindestens 75 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhält der Teilnehmer die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

  • 2. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird unter Berücksichtigung des vom Teilnehmer gewählten Schwerpunktes (die Tätigkeit, für die die Sachkunde nachgewiesen werden soll) ausgerichtet.
Die Prüfungen werden als Gruppenprüfungen durchgeführt.

  • 3. IDH-Sachkundenachweis

Die Prüfung schließt mit dem IDH-Sachkundenachweis ab, in dem in einem Zertifikat die Sachkunde für die jeweils bestandene Tierarten bescheinigt wird. Zusätzlich wird der Prüfungsschwerpunkt (die Tätigkeit, für die die Sachkunde nachgewiesen werden soll) vermerkt.


hier geht es zu den Anmeldungen

Hinweis:

Die IDH-Sachkundeprüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz wurden 2012 als gleichwertig anerkannt zum Fachgespräch der zuständigen Behörde. Nach Änderung der rechtlichen Betrachtungsweise wird aktuell regelmäßig eine Einzelfallentscheidung über eine Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen.

Empfehlung:

Das IDH empfiehlt Teilnehmern daher vorab ihr Veterinäramt zu kontaktieren und die jeweilige Verfahrensweise in Erfahrung zu bringen.

Info:

Die IDH-Sachkundeprüfungen werden unter Beachtung der Ziffer 12.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 durchgeführt.