Ihr Weg zum IDH-Sachkundenachweis
nach § 11 Tierschutzgesetz
Mit unserer Kompetenz und über 12 Jahre Erfahrung führen wir Sie erfolgreich durch die IDH-Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz.
Im Jahr 2023 haben die schriftliche Prüfungen 86 % der Teilnehmer erfolgreich bestanden.
Bei der anschließenden mündlichen Prüfung konnten wir eine Erfolgsquote von 96 % verzeichnen.
IDH-Sachkundelehrgang
Lehrgänge auch Online
Im Vorbereitungslehrgang werden die Teilnehmer auf die Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG vorbereitet. Der Lehrgangstag “Grundlagen, Rechtsvorschriften und Hygiene” ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Die folgenden Lehrgangstage werden nach den zu prüfenden Tierarten beleget.
- Montag, 1. Lehrgangstag:
“Grundlagen, Rechtsvorschriften und Hygiene”
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- Lehrgangsinhalte sind insbesondere:
- Grundlagen des Tierschutzes
- Rechtsvorschriften
- Haltungsgutachten
- Hygiene
- Optional: Tiertransport
- Lehrgangsinhalte sind insbesondere:
- Di-Fr, Sachkundelehrgänge:
An den Folgetagen werden die einzelnen Tierarten unterrichtet.
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- Lehrgangsinhalte sind insbesondere:
- Artenkunde
- Haltung
- Pflege
- Krankheiten
- Ernährung
- Zucht
- Ethologie (Verhalten) der Tierarten
- Lehrgangsinhalte sind insbesondere:
Je nach Tätigkeits- bzw. Prüfungsbereich des Teilnehmers werden spezifische Themen ergänzt.
zur Übersicht und Buchung der Lehrgänge
Vorbereitungszeit:
Wir empfehlen mind. 2-4 Wochen Vorbereitung.
Hinweise zu Ihrer Vorbereitung und die schriftlichen Lehrgangsunterlagen übersenden wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung und Zahlung. Ihre Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
Der gesamte Lehrgang wird als Hybridvariante auch online angeboten: Zeitgleich wird der Vortrag der Referenten online mit dem kostenlosen Programm Zoom auf Ihren PC zu Hause übertragen (stationärer PC-Arbeitsplatz, kein Smartphone!). Sie kommunizieren per Video und Ton (Webcam). Weitere Informationen und technische Anforderungen hier.
IDH-Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) wird durch die Prüfungskommission § 11 TierSchG unter Vorsitz eines Amtsveterinärs a.D. abgenommen.
Voraussetzungen
Die Teilnahme am IDH-Sachkundelehrgang ist Voraussetzung, um zur Sachkundeprüfung zugelassen zu werden.
Für das Bestehen der Prüfung sind ausreichende Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich. Geeignet sind ein langjähriger beruflicher oder sonstiger Umgang mit den betreffenden Tierarten, Aus- und Fortbildungen sowie Tätigkeiten, z.B. in Tierpensionen, Vereinen oder auch Zuchtstätten, die entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Ablauf der IDH-Sachkundeprüfung
Die IDH-Sachkundeprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
- 1. Schriftliche Prüfung
Eine schriftliche Prüfung (Multiple Choice-Fragen) gilt als bestanden, wenn durch den Prüfungskandidaten mindestens 75 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhält der Teilnehmer die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
- 2. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird unter Berücksichtigung des vom Teilnehmer gewählten Schwerpunktes (die Tätigkeit, für die die Sachkunde nachgewiesen werden soll) ausgerichtet.
Die Prüfungen werden als Gruppenprüfungen durchgeführt.
- 3. IDH-Sachkundenachweis
Die Prüfung schließt mit dem IDH-Sachkundenachweis ab, in dem in einem Zertifikat die Sachkunde für die jeweils bestandene Tierarten bescheinigt wird. Zusätzlich wird der Prüfungsschwerpunkt (die Tätigkeit, für die die Sachkunde nachgewiesen werden soll) vermerkt.
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Hinweis:
Die IDH-Sachkundeprüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz wurden 2012 als gleichwertig anerkannt zum Fachgespräch der zuständigen Behörde. Nach Änderung der rechtlichen Betrachtungsweise wird aktuell regelmäßig eine Einzelfallentscheidung über eine Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen.Empfehlung:
Das IDH empfiehlt Teilnehmern daher vorab ihr Veterinäramt zu kontaktieren und die jeweilige Verfahrensweise in Erfahrung zu bringen.Info:
Die IDH-Sachkundeprüfungen werden unter Beachtung der Ziffer 12.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 durchgeführt.