Tiertransport

Prüfung gemäß Verordnung des Rates (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport

für Fahrer und Betreuer von Transporten von Heimtieren (insbes. Hunde, Katzen; entsprechend des besuchten Lehrgangsteils).

Tierschutz beim Transport  – Rechtsgrundlagen –

Wer Tiere über eine Strecke von mehr als 65 km* im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit** transportiert, benötigt hierfür eine Zulassung als Transportunternehmer durch die zuständige Behörde (Veterinäramt).

*zur Transportstrecke zählen der Zustieg des ersten Tieres bis zum Entladen des letzten Tieres sowie die Hin- und Rückfahrt (z.B. ins Auslaufgebiet, zum Deckrüden etc.), wenn es dazwischen keine Pause von mind. 48 Stunden gibt.

**Gemäß “Handbuch Tiertransporte” sind Hinweise auf eine wirtschaftliche Tätigkeit
– wenn direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird,
steuerliche Veranlagung oder/und
– Vorliegen einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Transportunternehmer vertrauen den Umgang mit den Tieren nur Personen (Fahrer und Betreuer) an, die zu den einschlägigen Regelungen der Verordnung geschult wurden.

Anerkennung der IDH-Schulung und Prüfung zum Tiertransport

Die IDH-Schulung und Prüfung zum Tiertransport wurde durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MdJEV) anerkannt und in die Anlage C 2.5 „Lehrgänge bzw. Schulungsangebote zur Sachkunde Tiertransport“ des “Handbuch Tiertransporte” der Arbeitsgemeinschaft Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) aufgenommen (s. Anlagen S. 80).

Nachweis der IDH-Schulung und Prüfung zum Tiertransport

Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge auf die Sachkundeprüfung gemäß § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) können am ersten Lehrgangstag “Grundlagen” fakultativ ein Zusatzangebot belegen, bei dem speziell die Inhalte zum Tiertransport vermittelt werden (Kosten 80,00 €). Die übrigen Sachverhalte werden im obligatorischen Unterricht bei der/den entsprechenden Tierart(en) behandelt.

Nach erfolgreicher IDH-Schulung können die Teilnehmer die IDH-Prüfung zum Tiertransport ablegen. Die Prüfung (Multiple Choice-Verfahren) wird durch das Institut Dr. Heidrich im Zusammenhang mit der Sachkundeprüfung abgenommen. Das Prüfungsentgelt beträgt 80,00 €. Es entstehen somit bei einer Teilnahme am Sachkundelehrgang zusätzliche Kosten von insgesamt 160,00 € für den Tiertransport.

Erfolgt die Teilnahme an der IDH-Tiertransportprüfung an einem Folgeprüfungstermin ohne Sachkundeprüfung, beträgt das Prüfungsentgelt (aufgrund Mehraufwand) 120,00 €, im Fall einer Wiederholungsprüfung 80,00 €. Die Prüfung kann bis zu einem Jahres nach der Schulung abgelegt werden.

IDH-Prüfungsbescheinigung zum Tiertransport

Bei Bestehen der IDH-Prüfung zum Tiertransporter hält der Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung gemäß Artikel 17 (1) der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1/2005 vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (ABl. EG Nr. L 3 S. 1).
Es wird die erfolgreiche Schulung für diejenigen Tierarten bescheinigt, für die die/der entsprechende(n) Lehrgangsteil(e) belegt wurde(n).

Anmeldungen zur IDH-Schulung und zur IDH-Prüfung zum Tiertransport

Die Anmeldungen für den Bereich Tiertransport erfolgen ebenfalls über die Anmeldungen zum Vorbereitungslehrgang und zur IDH-Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG.

**Das Handbuch Tiertransporte (Stand: 2024) beinhaltet Vollzugshinweise zur Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen und zur Tierschutztransportverordnung vom 11.2.2009.

Erläuterungen

Transporte von Heimtieren (Hunde, Katzen usw.) im Rahmen einer nach § 11 TierSchG erlaubnispflichtigen Tätigkeit über 65 km werden oft durchgeführt z.B. beim Transport von Fund- und Verwahrtieren zum Tierheim, Auffangstation bzw. Pflegestelle, im Rahmen von Hundesitting oder im sog. Auslandstierschutz. In diesem Fall ist gemäß o.g. Verordnung eine Zulassung als Transportunternehmer erforderlich. Es dürfen nur gemäß Verordnung geschulte Fahrer oder Betreuer eingesetzt werden.

Die Verordnung führt hierzu aus: Fahrer von Straßenfahrzeugen und Betreuer gemäß Artikel 17 (1) haben den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfung abgelegt.

Der Lehrgang vermittelt die technischen und administrativen Aspekte der Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und alle weiteren gemäß Verordnung geforderten Punkte.

Die o.g. Schulung und anerkannte Prüfung werden nach Bestehen mit einer Prüfungsbescheinigung gemäß Handbuch Tiertransporte bescheinigt.