Sachkunde § 11 Wildtiere

Sachkundelehrgang nach §11 für Wildtiere wie Eichhörnchen, Igel, Waschbären, Wildvögel und Wildtauben

Sie können auch nur am Lehrgang teilnehmen. Die Prüfung ist optional zu buchbar.
Die Sachkundeprüfung kann für die Tiergruppe belegt werden, zu der der Lehrgang besucht wurde.
Die Prüfung ist auch nur für eine Tierart der Tiergruppe möglich.
Die dazugehörige Absprache kann am Lehrgang vorgenommen werden.
Tierart: Igel, Eichhörnchen, Waschbären , Wildvögel/Wildtauben
Tiergruppe 1: Igel & Eichhörnchen
Tiergruppe 2: Waschbären & Wildvögel/Wildtauben

 

Die Anmeldung ist derzeit geschlossen.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns.

Kategorie:

Beschreibung

 

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang und zur Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz am Institut Dr. Heidrich (IDH), Potsdam.

Die Präsenzlehrgänge und Prüfungen finden in der Nähe von Potsdam an der HVHS statt:
Heimvolkshochschule (HVHS) am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See


Prüfungsschwerpunkt:
Die Tätigkeit, wofür Sie die Sachkunde benötigen, wählen Sie bitte als Prüfungsschwerpunkt für die mündliche Prüfung aus. Dieser Schwerpunkt wird auf dem Zertifikat vermerkt.

Ablauf der IDH-Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) wird durch die Prüfungskommission § 11 TierSchG unter Vorsitz eines Amtsveterinärs a.D. abgenommen. Die IDH-Sachkundeprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

1. Schriftliche Prüfung
Eine schriftliche Prüfung (Multiple Choice-Fragen) gilt als bestanden, wenn durch den Prüfungskandidaten mindestens 75 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhält der Teilnehmer die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

2. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird unter Berücksichtigung des vom Teilnehmer gewählten Schwerpunktes (die Tätigkeit, für die die Sachkunde nachgewiesen werden soll) ausgerichtet. Die Prüfungen werden als Gruppenprüfungen durchgeführt.

Bei erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung erhalten Sie das IDH-Zertifikat „Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz”.